Zulassungsdienst
Fahrzeug ummelden oder abmelden
Umzug, Verkauf, Stilllegung, Saisonkennzeichen: vier Vorgänge, die oft verwechselt werden – und der eine Nachweis, den man beim Verkauf unbedingt braucht.
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Vier Vorgänge werden regelmäßig durcheinandergebracht. Sie unterscheiden sich in dem, was mit dem Fahrzeug danach passiert.
Ummelden bei Umzug
Innerhalb desselben Zulassungsbezirks: Die Adresse wird geändert, das Kennzeichen bleibt.
In einen anderen Bezirk: Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird neu ausgestellt. Sie können Ihr bisheriges Kennzeichen in der Regel behalten – das ist seit einigen Jahren bundesweit möglich. Wer ein neues will, bekommt eines aus dem neuen Bezirk.
Für diese Region: Ein Umzug von Iserlohn nach Hemer bleibt innerhalb des Märkischen Kreises. Ein Umzug von Iserlohn nach Hagen oder Schwerte führt in einen anderen Bezirk – Hagen ist kreisfrei, Schwerte gehört zum Kreis Unna.
Was Sie brauchen: Zulassungsbescheinigungen Teil I und II, Personalausweis mit neuer Adresse oder Meldebescheinigung, gegebenenfalls SEPA-Mandat.
Ummelden bei Halterwechsel
Beim Verkauf an eine Privatperson meldet die Käuferin oder der Käufer das Fahrzeug auf sich um. Für die verkaufende Seite bleibt eine Aufgabe, und sie ist die wichtigste des ganzen Vorgangs.
Die Veräußerungsanzeige
Zeigen Sie den Verkauf unverzüglich bei der Zulassungsbehörde an. Das ist kein Formalakt.
Solange das Fahrzeug auf Sie zugelassen ist, gelten Sie als Halter. Konkret heißt das:
- Kfz-Steuer läuft weiter auf Sie.
- Versicherungsbeiträge ebenfalls.
- Bußgelder aus Verkehrsverstößen kommen an Sie.
- Bei einem Unfall stehen Sie zunächst in der Verantwortungskette.
Wenn der Käufer das Fahrzeug nicht ummeldet – aus Nachlässigkeit oder mit Absicht –, tragen Sie die Folgen.
Was Sie dafür brauchen: einen Kaufvertrag mit vollständigen Daten des Käufers und die Angaben zum Fahrzeug. Machen Sie eine Kopie des Ausweises des Käufers oder notieren Sie die Ausweisnummer.
Der zweitwichtigste Punkt beim Verkauf: Übergeben Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II nur Zug um Zug gegen Zahlung. Sie ist das Dokument, mit dem das Fahrzeug umgeschrieben wird.
Abmelden – die Außerbetriebsetzung
Wenn das Fahrzeug nicht mehr gefahren werden soll: verkauft ins Ausland, verschrottet, oder es steht länger.
Wirkung: Kfz-Steuer und Versicherungspflicht enden. Das Fahrzeug darf im öffentlichen Verkehrsraum nicht mehr abgestellt werden – auch nicht am Straßenrand. Es gehört auf Privatgrund.
Was Sie brauchen: Zulassungsbescheinigungen Teil I und II, die Kennzeichen (sie werden entstempelt), Personalausweis.
Danach: Sie erhalten eine Bescheinigung über die Außerbetriebsetzung. Heben Sie sie auf – sie ist der Nachweis gegenüber Versicherung und Finanzamt.
Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug kann später wieder angemeldet werden; das Kennzeichen bleibt für eine bestimmte Zeit reserviert.
Bei Verschrottung kommt ein Verwertungsnachweis eines anerkannten Demontagebetriebs dazu.
Saisonkennzeichen
Für Fahrzeuge, die nur einen Teil des Jahres gefahren werden – Cabrios, Wohnmobile, Motorräder.
Beim Saisonkennzeichen steht der Zeitraum rechts auf dem Schild, zum Beispiel 04/10 für April bis Oktober. Innerhalb dieses Zeitraums ist das Fahrzeug zugelassen, außerhalb nicht – und dann gilt dasselbe wie bei der Abmeldung: Es darf im öffentlichen Verkehrsraum nicht abgestellt werden.
Vorteil: Steuer und Versicherung fallen nur anteilig an, und man spart sich das jährliche An- und Abmelden.
Zu beachten: Der Zeitraum muss mindestens zwei und darf höchstens elf Monate betragen. Ändern lässt er sich nur durch eine erneute Zulassung.
Welche Behörde zuständig ist
Maßgeblich ist der Wohnsitz der Halterin oder des Halters:
- Märkischer Kreis (MK): Iserlohn, Hemer, Menden, Altena, Balve, Neuenrade, Lüdenscheid, Werdohl, Herscheid, Schalksmühle, Plettenberg, Halver, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde.
- Hagen (HA): kreisfrei, eigene Behörde.
- Schwerte: Kreis Unna (UN).
Unser Zulassungsdienst gilt für den Märkischen Kreis. Für Hagen und Schwerte können wir den Behördengang nicht übernehmen.
Was wir übernehmen, steht auf der Leistungsseite zum Zulassungsdienst. Welche Unterlagen jeweils gebraucht werden, steht im Beitrag Welche Unterlagen benötigt man für eine Fahrzeugzulassung?.
Anfrage stellen oder anrufen: 02371 9407860.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich den Verkauf nicht bei der Zulassungsstelle anzeige?
Solange das Fahrzeug auf Sie zugelassen ist, gelten Sie als Halter. Steuer, Versicherungsbeiträge und Bußgelder aus Verkehrsverstößen können weiterhin an Sie gerichtet werden. Die Veräußerungsanzeige ist deshalb kein Formalakt.
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