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Scheibentönung

Welche Autoscheiben dürfen getönt werden?

Hinten fast alles, vorne fast nichts. Was § 40 StVZO über Lichtdurchlässigkeit sagt, warum die Bauartgenehmigung wichtiger ist als der Farbton – und was bei der Hauptuntersuchung passiert.

3 Minuten Lesezeit

Die Regeln zur Scheibentönung stehen nicht an einer Stelle, sondern verteilen sich über die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und die zugehörigen Bauvorschriften. Deshalb kursieren im Netz viele Halbwahrheiten. Der Kern ist überschaubar.

Die Grundregel: vorne streng, hinten frei

Der Gesetzgeber unterscheidet nach der Aufgabe der Scheibe.

Windschutzscheibe und vordere Seitenscheiben dienen der Sicht der Fahrerin oder des Fahrers. Sie müssen mindestens 70 Prozent des Lichts durchlassen. Dieser Wert gilt für die Scheibe einschließlich aller Beschichtungen und Folien – nicht für die Folie allein.

Das ist der Punkt, an dem die meisten Vorhaben scheitern. Werksglas liegt oft ohnehin schon bei etwa 75 bis 80 Prozent. Was bleibt, ist ein sehr schmaler Spielraum. Eine sichtbare Tönung der vorderen Seitenscheiben ist damit praktisch ausgeschlossen.

Hintere Seitenscheiben und Heckscheibe unterliegen keiner Mindestlichtdurchlässigkeit, sofern das Fahrzeug zwei Außenspiegel hat. Diese Bedingung erfüllt praktisch jedes moderne Fahrzeug. Hier ist also auch eine sehr dunkle Tönung zulässig.

Merksatz: Alles hinter der B-Säule ist weitgehend frei, alles davor praktisch nicht.

Der Sonnenschutzstreifen

Am oberen Rand der Windschutzscheibe ist ein Blendschutzstreifen zulässig. Er darf nicht in das Sichtfeld hineinreichen. Als Orientierung dient der Bereich, den die Scheibenwischer überstreichen – dort hat der Streifen nichts zu suchen.

Viele Fahrzeuge haben einen solchen Streifen bereits ab Werk.

Die Bauartgenehmigung ist wichtiger als der Farbton

Selbst an einer Scheibe, die beliebig dunkel sein dürfte, darf nicht jede Folie verwendet werden.

Zulässig sind ausschließlich Folien mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung oder einem entsprechenden Prüfzeichen. Auf zulässigen Folien ist dieses Zeichen aufgebracht und nach der Verklebung an der Scheibe erkennbar. Zur Folie gehört ein Nachweis, der im Fahrzeug mitzuführen ist.

Fehlt dieser Nachweis, hilft es nicht, dass die Tönung optisch unauffällig ist. Bei einer Kontrolle oder der Hauptuntersuchung wird danach gefragt.

Was schiefgehen kann

Beanstandung bei der Hauptuntersuchung. Der häufigste Fall. Die Prüfstelle sieht nach Prüfzeichen und Nachweis. Fehlt beides, gibt es keine Plakette, bis der Zustand hergestellt ist.

Erlöschen der Betriebserlaubnis. Bei einer nicht zulässigen Veränderung an einem sicherheitsrelevanten Bauteil kann die Betriebserlaubnis erlöschen. Ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis ist nicht zulassungsfähig, und im Schadensfall stellt sich die Frage nach dem Versicherungsschutz.

Ärger beim Verkauf. Wer ein Fahrzeug mit undokumentierter Tönung verkauft, gibt das Problem weiter – und bekommt es im Zweifel zurück.

Der Aufwand, es richtig zu machen, ist gering. Der Aufwand, es hinterher zu korrigieren, ist es nicht: Eine unsachgemäß entfernte Folie hinterlässt Kleberreste und beschädigt bei Heckscheiben leicht die Heizdrähte.

Wenn die Scheiben schon getönt sind

Viele Fahrzeuge kommen mit einer sogenannten Privacy-Verglasung ab Werk: durchgefärbtes, dunkles Glas an den hinteren Scheiben. Das ist herstellerseitig genehmigt und in den Fahrzeugpapieren erfasst – dafür braucht es nichts weiter.

Wer darauf zusätzlich foliert, muss beides zusammen betrachten. Für die hinteren Scheiben ist das unproblematisch; an den vorderen bleibt die 70-Prozent-Grenze bestehen.

Praktische Empfehlung

  1. Vorne nichts machen. Der Spielraum ist zu klein, das Risiko zu groß, der Nutzen gering.
  2. Hinten nach Wirkung wählen, nicht nach Dunkelheit. Wer Hitzeschutz will, fragt nach der Infrarotabweisung. Wer Sichtschutz will, nach dem Tönungsgrad. Beides hängt nicht zusammen.
  3. Unterlagen sofort zu den Fahrzeugpapieren legen. Nicht ins Handschuhfach zu den Servietten.
  4. Fachbetrieb statt Baumarktfolie. Es geht nicht nur um Blasenfreiheit, sondern um die Zulässigkeit der Folie.

Was wir bei der Scheibentönung übernehmen und welche Folien wir verwenden, steht auf der Leistungsseite. Welche Vorteile eine Tönung tatsächlich hat, steht im Beitrag Welche Vorteile bietet eine Scheibentönung?.

Fragen? 02371 9407860 oder Anfrage stellen.

Häufige Fragen

Darf die Heckscheibe komplett schwarz getönt werden?

Für Heckscheibe und hintere Seitenscheiben gibt es keine Mindestlichtdurchlässigkeit, sofern das Fahrzeug über zwei Außenspiegel verfügt. Verwendet werden muss allerdings eine Folie mit gültiger Bauartgenehmigung, und der Nachweis gehört mitgeführt.

Was passiert bei der Hauptuntersuchung mit einer Tönung?

Geprüft wird, ob die verwendete Folie zulässig ist und ob die Lichtdurchlässigkeit an den vorderen Scheiben eingehalten wird. Fehlt der Nachweis oder ist die Tönung vorne zu dunkel, führt das in der Regel zu einer Beanstandung.

Themen:hauptuntersuchungscheibentoenung

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