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Fahrzeugüberführung

Wie funktioniert eine Fahrzeugüberführung?

Auf eigener Achse oder auf dem Anhänger – zwei Wege mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Was jeweils gebraucht wird und woran die Entscheidung hängt.

3 Minuten Lesezeit

Eine Fahrzeugüberführung heißt: Ein Fahrzeug muss von A nach B, und niemand will oder kann es selbst fahren. Dafür gibt es zwei Wege, und die Entscheidung zwischen ihnen fällt an einer klaren Frage.

Die Frage, die alles entscheidet

Ist das Fahrzeug fahrbereit und zulassungsfähig?

Fahrbereit heißt: Es fährt, es bremst, es lenkt, die Beleuchtung funktioniert, die Reifen sind in Ordnung. Zulassungsfähig heißt: Es gibt eine gültige Hauptuntersuchung oder es lässt sich eine bekommen.

Ja → Überführung auf eigener Achse ist möglich. Nein → Es muss auf den Anhänger.

Weg 1: Auf eigener Achse

Das Fahrzeug wird gefahren. Voraussetzung ist, dass es dabei zugelassen ist – ein nicht zugelassenes Fahrzeug darf nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

Kurzzeitkennzeichen

Das Kennzeichen mit dem gelben Feld am rechten Rand, in dem ein Ablaufdatum steht. Es wird für ein bestimmtes Fahrzeug und einen begrenzten Zeitraum ausgegeben.

Was gebraucht wird:

  • eVB-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen (die Versicherung muss ausdrücklich dafür ausgestellt sein),
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung,
  • Fahrzeugpapiere,
  • Ausweisdokument.

Der Punkt, an dem es oft scheitert: die Hauptuntersuchung. Ein Fahrzeug ohne gültige HU bekommt in der Regel kein Kurzzeitkennzeichen für den öffentlichen Verkehr.

Rotes Kennzeichen

Wird dauerhaft an Betriebe des Kfz-Gewerbes vergeben und kann an wechselnden Fahrzeugen genutzt werden – für Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten. Jede Fahrt wird in einem Fahrtenbuch dokumentiert.

Für den Kunden ist das der bequemere Weg: Er muss selbst kein Kennzeichen beschaffen.

Weg 2: Auf dem Anhänger

Das Fahrzeug wird verladen und transportiert. Nötig, wenn:

  • es nicht fahrbereit ist – Motor-, Getriebe- oder Bremsschaden, Unfallschaden,
  • es keine gültige HU hat und keine bekommen kann,
  • es nicht zugelassen werden soll, etwa bei einem Fahrzeug für ein Museum oder ein Ersatzteilspender,
  • es geschont werden soll – Oldtimer, Fahrzeug mit frischer Lackierung, Fahrzeug mit sehr niedriger Laufleistung, bei dem jeder Kilometer zählt.

Der letzte Punkt wird oft übersehen: Bei manchen Fahrzeugen ist die Frage nicht, ob sie fahren könnten, sondern ob sie es sollen.

Was dabei zählt: Das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns und die Ladungssicherung. Ein Fahrzeug auf dem Anhänger wird an definierten Punkten gezurrt – nicht an Achsschenkeln oder Querlenkern, sondern dort, wo der Hersteller es vorsieht.

Für die Anfrage sind zwei Angaben entscheidend: Leergewicht des Fahrzeugs und ob es rollfähig und lenkbar ist. Ein Fahrzeug mit blockierten Rädern lässt sich nicht ohne Weiteres aufziehen.

Was Sie bei einer Anfrage angeben sollten

  1. Start und Ziel – vollständige Adressen, nicht nur die Städte.
  2. Fahrzeug – Marke, Modell, Baujahr, ungefähres Leergewicht.
  3. Zustand – fahrbereit? rollfähig? lenkbar? Bremsen in Ordnung?
  4. Papiere – liegt eine gültige HU vor? Sind die Zulassungsbescheinigungen vorhanden?
  5. Zeitrahmen – fester Termin oder flexibel?
  6. Ansprechpartner an beiden Enden, mit Telefonnummer.

Punkt 6 wird unterschätzt und ist der häufigste Grund für Verzögerung: Wenn am Abholort niemand erreichbar ist, der die Schlüssel hat, steht alles.

Die Übergabe

An beiden Enden gehört ein Übergabeprotokoll dazu: Kilometerstand, Kraftstoffstand, sichtbare Schäden, Zubehör und Anzahl der Schlüssel. Fotos rundherum dazu.

Das ist keine Förmlichkeit. Wenn ein Schaden strittig wird, entscheidet, was dokumentiert ist – und zwar zum Zeitpunkt der Übernahme, nicht danach.

Ebenfalls klären: Was ist im Fahrzeug? Warndreieck, Verbandkasten und Warnweste gehören hinein. Persönliche Gegenstände nicht – für die haftet niemand.

Der häufigste Fall

Ein Fahrzeug wurde weiter entfernt gekauft, und niemand hat einen Tag Zeit, zweimal zu fahren. Dazu mehr im Beitrag Fahrzeug nach einem Kauf überführen lassen.

Was wir bei der Fahrzeugüberführung übernehmen, steht auf der Leistungsseite.

Anfrage stellen oder anrufen: 02371 9407860.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitkennzeichen und rotem Kennzeichen?

Ein Kurzzeitkennzeichen wird für ein bestimmtes Fahrzeug und einen begrenzten Zeitraum ausgegeben und ist an Halterin oder Halter gebunden. Ein rotes Kennzeichen wird dauerhaft an Betriebe des Kfz-Gewerbes vergeben und kann an wechselnden Fahrzeugen genutzt werden, jeweils dokumentiert in einem Fahrtenbuch.

Themen:fahrzeugueberfuehrungtransport

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